Platzordnung

Allgemeine Platzordnung

Sehr geehrter Gast!

Wir begrüßen Sie recht herzlich auf unserem Platz und wünschen Ihnen viele Sonnentage und einen angenehmen Aufenthalt.Damit alle unsere Gäste sich auf dem Campingplatz wohlfühlen und die Platzeinrichtungen ungehindert nutzen können, bitten wir Sie, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft, den Frieden, die Ruhe und die Ordnung auf  diesem Campingplatz stören könnte. Wir bitten Sie daher die nachstehende Platzordnung einzuhalten.

1. Gebühren

Die Platzordnung gilt für alle Campinggäste ( Dauergäste und zeitweilige Gäste) sowie für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes. Mit dem Betreten des Platzes erkennt der Campinggast bzw. Besucher diese Platzordnung sowie die einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen vorbehaltlos an.

2. Ankunft- Anmeldung- Platzbelegung

Der Zutritt zum Campingplatz ist ankommenden Campinggästen und Ihren Begleitern nur nach Anmeldung an der Rezeption gestattet. Der Eigentümer und weitere Mitarbeiter des Platz sind nach bestehenden behördlichen Bestimmungen berechtigt, Ausweispapiere einzusehen. Die Übernachtung ist bei Ankunft in Bar zu zahlen, kann nicht gezahlt werden so kann der Zutritt zum Platz durch den Eigentümer oder berechtigte Mitarbeiter untersagt werden. Die Stadt Ziegenrück erhält pro Übernachtung Kurtaxe nach  geltendem  Satzungs-Aushang an der Rezeption. Jeder Gast hat laut Satzung eine Meldekarte auszufüllen und den Betrag zu laut Satzung bei der Anmeldung in Bar zu zahlen (siehe aktuelle Preisliste). Er erhält dafür eine Gästekarte zur Nutzung im umliegenden Gebiet- siehe Stauseebonus.

3. An- und Abfahrtszeiten

Neu ankommende Campinggäste werden von 8:00 – 22:00 in der Saison ( 1.4.-30.10.)  eingewiesen. Gäste die während der Abwesenheit des Campingplatzeigentümers ankommen, melden sich bitte telefonisch an. Nach Erledigung der Anmeldung wird dem Gast ein Stellplatz zugewiesen. Der Eigentümer ist bei Fragen auch telefonisch laut Kontaktdaten zu erreichen. Besucher haben sich ebenfalls vor Betreten des Platzes anzumelden. Besucher ist derjenige, der den Platz betritt ohne übernachten zu wollen, gleich ob der Besuch nur kurze Zeit oder einen ganzen Tag dauert. Die Besucher , die bei Dauercampinggästen mit gültigem Stellplatzvertrag übernachten wollen, haben gemäß der gültigen Preisliste eine Gebühr zu entrichten. Dabei muss der Stellplatzinhaber bzw. eine im Stellplatzvertrag genannte Person anwesend sein. Besucher dürfen das Platzgelände nicht mit Ihrem Fahrzeug befahren, es ist der Parkplatz mit anfallenden Gebühren laut Preisliste an der Anmeldung zu nutzen. Der Stellplatzinhaber ist dafür verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass sein Besuch ordentlich angemeldet wird und dass sich der Besuch ebenfalls gemäß der Platzordnung verhält.

4. Gebühren

Die Camping- und sonstige Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Campingplatzes die an der Rezeption aushängt. Der Eigentümer behält sich vor bei übergroßen Zelten zur Personenanzahl einen Aufschlag zu erheben. Für Dauercamper gilt der aktuell gültige Stellplatzvertrag.

5.Strom- und Wasserversorgung

Wenn Strom benötigt wird ist bei Ankunft auf dem Stellplatz der jeweilige Zählerstand erfasst und schriftlich vermerkt. Bei Abreise stellt der Eigentümer bzw. ein befähigter Mitarbeiter den aktuellen Stand fest. Die Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Platzes. Ab Abnahmestelle ist der Gast für den Stromanschluss selbst verantwortlich. Stellplätze ohne Zähler haben die Möglichkeit einen Stromanschluss gegen eine Tagespauschale von 3,- € zu erhalten- hier sind keine elektrischen Heizgeräte erlaubt. Den Anschluss bzw. das Entfernen des Stromkabels ist ausschließlich durch den Eigentümer oder einen befähigten Mitarbeiter zulässig. Für Campingtoiletten befindet sich am unteren Sanitärgebäude ein separater Entleerungs- und Säuberungsraum. Wasserentnahme ist am unteren Sanitärgebäude in kleinen Mengen in einem Kanister oder Gießkanne möglich. Das Befüllen und Entleeren von Wohnmobiltanks ist nicht möglich. Wasserentnahme am Sanitärgebäude ist ausschließlich den touristischen Gästen vorbehalten, Dauerstellplatzinhaber nutzen bitte ihre am Stellplatz anliegenden Wasseranschlüsse.

6. Platzruhe

Die Nachtruhe von 22:00 bis 8:00 in der Saison und die Mittagsruhe von 12:00 bis 15:00 sind einzuhalten. Jeglicher Lärm ist während dieser Zeit zu vermeiden. Tongeräte sind- auch außerhalb der Ruhezeiten- nur innerhalb der Wohnwagen/ Zelte/Bungalows erlaubt und dürfen nur in Wohnwagen-/Bungalow-/Zeltlautstärke in Betrieb genommen werden. Während der Ruhezeiten gilt ein eingeschränktes Fahrverhalten auf dem Campingplatz, nach 22:00 ein Fahrverbot. Bei Ankünften/Abfahrten in der Ruhezeit bitten die Autos auf dem Parkplatz an der Rezeption abzustellen. Reparaturarbeiten oder Umbauarbeiten sind nur außerhalb der Saisonzeit zulässig.

7. Brandvorschriften

Offene Feuer in Behältnissen unter 40 cm sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Zum Grillen auf dem Stellplatz ist ein geeigneter Grill gewissenhaft zu nutzen. Feuer auf dem Boden/Wiese sind nicht gestattet, es darf durch die Nutzung von Feuertonnen/Schalen/Grill keine Schäden am Rasen entstehen. Für Koch- und Heizzwecke sind nur vorschriftsmäßige Geräte zu verwende In Wohnwagen/Caravans betriebene Geräte mit Elektroenergie oder Gas müssen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen nachweisbar  geprüft sein. Die Nachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Es ist auch auf die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe zu achten und die Regeln dem entsprechen einzuhalten.

8. Spielplatz

Die Nutzung des Spielplatzes inkl. Aller Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr. Spiele (auch alle Ballspiele) sind nur auf dem ausgewiesenem Spielplatz gestattet. Spielgeräte wie Tischtenniszubehör, Ball, oder Brettspiele können gegen Kaution in der Anmeldung ausgeliehen werden.

Der Spielplatz ist von 22:00-9:00 geschlossen, während der Mittagsruhe zw. 12:00- 15:00 bitten wir um eine ruhige Nutzung mit Rücksichtnahme auf anliegende Gäste.

9. Stellplätze

Der Stellplatz wird gemietet wie besichtigt. Es ist nicht statthaft, Caravans/Zelte mit festen Anbauten, Zäunen, Hecken und Dauerumfriedungen zu versehen. Jede Veränderung des Stellplatzes, insbesondere das Ziehen von Gräben, seine Bearbeitung und Bepflanzung sowie das aufstellen von Pflanzbehältern ist untersagt. Wurzeln der Bäume dürfen nicht beschädigt werden. Es ist darauf zu achten das niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre oder anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird. Autos von Zeltern/Wohnwagen werden auf dem Parkplatz an der Anmeldung geparkt, nicht am Stellplatz. Auf der Zeltwiese werden keine parzellierten Stellplätze vergeben, die Stellplätze werden nach Ankunft vergeben und richten sich nach der Größe des Zeltes. Die Zeltwiese und die Wiese im Dauercamper-Bereich kann nicht mit dem PKW/Motorrad o.ä. befahren werden. Auf der Zeltwiese befindet sich ein überdachter Tisch sowie eine Feuer/Grillstelle welcher für alle Campinggäste zur Nutzung bereit steht.

10. Baumbestand

Beschädigung von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen sind untersagt.

11. Allgemeines

Kraftfahrzeuge aller Art dürfen nur auf den vorgesehenen Wegen im Schritt-Tempo fahren. Der Weg durch den Platz ist frei zu halten, da es ein Durchfahrtsweg ist. Es ist der Parkplatz an der Anmeldung zu nutzen. Im Interesse des Umweltschutzes, insbesondere wegen der Gefahr der Wasserverunreinigung, ist zur Aufnahme der Abwässer ein Eimer unter den Caravan zu stellen bzw. das Abwasser an den einzelnen Entsorgungsanlagen zu entleeren. Campingtoiletten dürfen nur in den dafür vorgesehenen Ausgussbecken (unteres Sanitärgebäude) entleert werden. Abfälle sind zu trennen. Rohstoffe wie Papier, Glas, Plastik, Metall sind in die dafür bereitstellenden Wertstoffcontainer bzw. im gelben Sack zu entsorgen, der Restmüll in der dafür vorgesehenen Tonne. Trennen Sie Ihren Müll nicht können für Müllsäcke Gebühren anfallen. Dauerstellplatzinhaber und deren Besuch zahlen für die Entsorgung von Restmüll eine Gebühr- siehe Preisliste an der Rezeption. Gelbe Säcke von Dauerstellplatzinhabern sind laut Terminangaben an der Einfahrt des Campingplatzes abzustellen. Es darf nur auf dem Platz angefallener Müll entsorgt werden. Grobmüll oder defekte Campingartikel sind selbst zu entsorgen. Das waschen von Kraftfahrzeugen oder Caravans auf dem Platz ist untersagt. Es besteht die Möglichkeit am Platz Gasflaschen zu erwerben( Tyczka-Gas). Preise entnehmen Sie der aktuellen Preisliste. Der Stellplatz ist vom Campinggast stets in Ordnung zu halten. Der Eigentümer ist berechtigt, von den Gästen die Beseitigung der um ihren Caravan/Zelt/Bungalow herumliegenden Abfälle bzw. sonstiger Gegenstände zu verlangen. Dauerstellplatzinhaber haben laut Stellplatzvertrag die Umgebung ihres Stellplatzes zu pflegen.

12. Haustiere

Haustiere sind bei der Reservierung bzw. der Ankunft anzumelden, pro Stellplatz ist ein Hund bzw. eine Katze zulässig. Auf der Zeltwiese sind Himmelfahrt/Pfingsten sowie Juli/August keine Hunde erwünscht. In den Mietunterkünfte sind Haustiere allgemein nicht gestattet. Es ist eine Gebühr lt. Preisliste zu entrichten. Hunde dürfen nicht frei herumlaufen, sie müssen auf dem ganzen Gelände, auch im Stellplatzbereich, angeleint sein. Tierbesitzer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Tiere den Campingplatz nicht verunreinigen. Etwaige Verunreinigungen sind vom Tierhalter unverzüglich zu beseitigen. Auf absolute Ruhe wird größten Wert gelegt. Für Schäden durch Haustiere haftet der jeweilige Stellplatzinhaber.

13. Gewerbeausübung

Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, insbesondere eines Gewerbes, und die Begründung eines selbstständigen Wohnsitzes auf dem Platz durch Campinggäste , ihre Begleiter oder durch Besucher ist unzulässig. Die Weitervermietung eines Stellplatzes/ Bungalows/ Campingwagens/Zeltes ist untersagt.

14. Sanitäre Anlagen

Die Sanitären Anlagen sind sauber zu halten. Eventuell auftretende Verschmutzungen sind vom Verursacher sofort zu beseitigen. Zur Nutzung der sanitären Anlagen werden Schlüssel an der Rezeption ausgegeben, diese sind bei Abreise wieder abzugeben. Die Schlüssel sind nicht an andere Campingplatzgäste abzugeben. Das Vervielfältigen von Schlüsseln ist untersagt. Zur Nutzung berechtigt sind nur Campingplatzgäste und Besucher welche eine Übernachtungsgebühr bezahlt haben bzw. Angebote der Gastronomie genutzt haben. Ansonsten ist eine Gebühr laut Preisliste zu entrichten. Die Waschmaschine und der Trockner können nach Einweisung genutzt werden, die Nutzung des Wäscheplatzes ist nur nach Anfragen an der Rezeption möglich. Für den Babywickelraum erhalten Sie für die Dauer des Aufenthaltes einen separaten Schlüssel. Campingtoiletten sind nur im dafür vorgesehenen Raum zu entleeren und zu säubern. Am unteren Sanitärgebäude befindet sich eine Abwaschgelegenheit sowie eine Wasserentnahmestelle zur Nutzung aller touristischer Gäste.

15. Hausrecht

Der Eigentümer ist berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Personen des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Platz oder im Interesse der Campinggäste erforderlich ist.

16. Haftung

Für Schäden aller Art, die Campinggäste oder Besucher auf dem Campingplatz erleiden, wird nur gehaftet, soweit die Schäden durch den Campingplatzbetreiber vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Jeder Campinggast und Besucher haftet dem Platzeigentümer für alle von ihm und seinen Angehörigen, verursachten Personen-, Sach- , Vermögens- und sonstigen Schäden (einschl. KFZ).Die Platzbenutzer haften jeden anderen Campinggast und dessen Angehörigen gegenüber in gleicher Weise.

 17. Gültigkeit

Diese Campingplatzordnung gilt ab sofort. Sie kann jederzeit geändert werden.

Ziegenrück, den 01.12.2018

Campingplatzeigentümer

Van Chi Nguyen


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